Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Zukunftsmodell

Die Zeitschrift der Behindertenselbsthilfe in der Region Nordwestschweiz setzt sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinander. Was würde ein solches Grundeinkommen für Behinderte bedeuten? Was würde sich für sie verändern?

Das bedingungsloses Grundeinkommen – ein Zukunftsmodell PDF 2 Seiten

 

Ausschnitt:

“Für Menschen mit Behinderungen würde sich durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens einiges ändern. Sie würden primär gleich behandelt wie alle andern. Das Bitten, Rechtfertigen und Argumentieren um eine IV-Rente und die aufwändigen, langwierigen und kostenintensiven Abklärungen fielen weg, denn das Grundeinkommen würde den existenzsichernden Teil der Rente ersetzen. Insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wäre das eine grosse Entlastung, denn ihr Leben ist meist geprägt vom Auf und Ab, von den Krisen und stabilen Phasen, die sich abwechseln. Das ist ein Krankheitsverlauf, der im jetzigen System der IV nicht vorgesehen ist. Mit dem Grundeinkommen könnten allerdings die behinderungsbedingten Mehrkosten nicht abgedeckt werden. Deshalb ist es wichtig – und von den Initianten auch so vorgesehen – dass bei einem Systemwechsel alle behindertenbedingten Zusatzleistungen, wie etwa der Assistenzbeitrag, Hilfsmittel und Massnahmen zur Arbeitsintegration erhalten bleiben und nicht weggespart werden.
Mit dem Wegfall der Rentenabklärungen müsste sich der Fokus klar auf die Arbeitsintegration richten. Ob mehr oder weniger Arbeitgebende behinderte Menschen einstellen würden, sei dahingestellt – es kann fast nur besser werden. Mit dem Grundeinkommen würden Menschen mit Behinderung aber bestimmt nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert werden um Renten zu sparen, sondern ihrer Fähigkeiten wegen. Wer freiwillig in den Arbeitsprozess einsteigt, ist zudem motivierter, zufriedener und leistungsfähiger als jemand, der mit Sanktionen dazu gezwungen wird. Urs Schnyder, Rollstuhlfahrer, Teil-IV Rentner, sozialpolitisch engagiert, inbesondere für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens bringt es auf den Punkt: « Es darf doch nicht sein, dass jemand aus Angst arbeiten und etwas Sinnloses tun muss, weil sonst die Rente gekürzt und seine Existenz in Frage gestellt wird. » Und wie könnte ein Arzt, Gutachter oder eine Behörde entscheiden, ob jemand ein Recht auf Existenz habe, ob und was er arbeiten und verdienen könne oder müsse. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre also ein Werkzeug der Freiheit und Würde.”

 

Comments

  1. ich lebe von AHV und Ergänzungsleistungen = monatl. Einkommen CHF 3081.–. wie stehe ich dann mit dem Grundeinkommen da? Muss ich dann von CHF 2500.– leben? Und wie soll das gehen? Miete allein beträgt schon CHF 1310.–, das würde heissen für den ganzen Rest bleiben mir noch knapp CHF 1200.– !

  2. Ich bin 100% arbeitsunfähig und erhalte IV und Ergänzungsleistungen (habe studiert, aber nie arbeiten können). 2500.- ist aber weniger, als ich jetzt erhalte. Zusätzlich übernimmt die EL auch Zahnbehandlungen und etwas Hilfe im Haushalt (lebe alleine). Wie soll ich von 2500.- leben, wenn ich wirklich nicht arbeiten kann?
    Ich habe mir mein Leben auch anders vorgestellt. Habe studiert um einen guten Job zu bekommen. Ich bin nicht faul und würde gerne einer geregelten Arbeit nachgehen, kann aber nicht.
    Ich weiß, da gibt es noch viele Details, die geklärt werden, falls die Initiative angenommen wird, aber ich mache mir trotzdem Sorgen.

    • lieber andreas h., sie müssen diesbezüglich keine bedneken haben. das grundeinkommen in der schweiz (das humanistische modell) wird nicht zu sozialabbau führen. es wird ihre sozialleistungen in der höhe des grundeinkommens von bedingungen befreien. die leistungen darüber müssen selbstverständlich erhalten bleiben. von gegener des grundeinkommens wird immer wieder dieser neoliberale missbrauch der idee in spiel gebracht, dass alle leistungen auf die höhe des grundeinkommens hinuntergekürzt werden soll. ich finde diesen ansatz menschenverachtend. mit besten grüsse, daniel häni

  3. Herr Fenner, man sieht deutlich, daß SIE noch nie schwerbehindert waren… reden Sie nicht über Dinge, von denen Sie keine Ahnung haben. Das BGE ist unsere Rettung und die Lösung all unserer Probleme. Es gibt uns unsere Freiheit und Menschenwürde zurück und errettet vor der Fremdbestimmung durch andere unter deren Ansichten (Ämter, Angestellte, Ärzte, Pharmas, Gutachter, Juristen, Versicherungen, Mietmäuler, Pfleger, Pflegepersonal, Verwandte, fremde Menschen, die meinen sie wissen besser was “gut für einen” ist…pp.), die alle samt meinen, SIE könnten über ANDERE entscheiden (was gegen alle Grundrechte widerspricht).

  4. Markus Fenner schrieb: “Die Behinderten brauchen gar kein Grundeinkommen: Sie haben Ihre IV-Rente, und die will ihnen auch niemand wegnehmen!”
    Das ist ein Schlag ins Gesicht aller IV-Betroffenen, die heute von der IV geplagt und drangsaliert werden. Die existenziell überlebenswichtigen IV-Renten sind sehr wohl gefährdet! Zahlreiche Medienberichte beschreiben die unlauteren Methoden, denen sich die IV und die der IV nach dem Mund schreibenden MEDAS bedienen, um Versicherte um ihre rechtmässig zugesprochenen Renten zu bringen, bzw. von Anfang an zu verweigern und diese Menschen an die Endstation Sozialhilfe zu entsorgen. Das BGE wäre gerade auch für Behinderte eine menschenwürdige Alternative und viel besser als das heutige IV-Willkür- und Unrechtssystem, welches die IV-Betroffenen zunehmend unter Druck und Existenzangst setzt, anstatt diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in menschlicher Würde zuzugestehen. Gerade auch im Hinblick auf das von der Politik mutwillig verursachte IV-Debakel ganz klar JA zum BGE!

  5. Guten Tag

    Den Behinderten gehört tatsächlich ein bedinungsloses Grundeinkommen zugewiesen. Das heisst, dass das Einkommen dann an die Bedingung der Behinderung geknüpft ist, und nicht an gar keine Bedinung.

    Was hier aber gefordert wird, in dem die Behinderten vorgeschoben werden ist eine Verallgemeinerung dieser Zahlungen wenn jemand nicht kann, auf die Bevölkerung als Ganzes.

    Den Behinderten gehört ein Grundeinkommen, allen anderen nicht. Die Nicht-Behinderten sollen gefälligst arbeiten. Wir wollen nicht die Unterscheidung zwischen Leistungsunfähigen und Leistungsunwilligen aufheben!

    Den wahren Behinderten gehört auch eine Rente ganz bedingungslos, ohne, dass die IV sie noch gängeln sollte, damit, dass sie noch arbeiten müssen. Alle anderen müssen arbeiten. Man kann nicht vorschieben, so wie die Behinderten sein zu wollen um in den Genuss eines staatlichen Grundeinkommens zu kommen. Das Schicksal der wahren Behinderten ist schon schlimm genug, es braucht nicht auch noch Spinner, die jetzt verlangen, dass alle diese Leistungen einstecken.

    Wer im Rollstuhl sitzt oder auf Pflege angewiesen ist, braucht dann oft auch mehr als 2500 CHF. Ich weiss, dass der linke Flügel der Grundeinkommensbewegung diese Ergänzungsleistungen bestehen halten will, damit haben sie auch Recht. Es sind aber die 2500 CHF, die wie auch heute aus direkten Steuern der Arbeit und des Vermögens kommen sollen, anstatt aus einer 60% Konsumsteuer. Die Behinderten brauchen gar kein Grundeinkommen: Sie haben Ihre IV-Rente, und die will ihnen auch niemand wegnehmen!

    Zu behaupten, die Position der Behinderten verbessere sich, mit 2500 CHF Gratis-Gehalt an alle ist abstrus. Vielleicht kommen dann Zweifel und Neid auf, dass manche Behinderte noch Ergänzungsleistungen über dem Grundeinkommen beziehen “Wir wollen auch Ergänzungsleistungen: Wir wollen auch ein Grundeinkommen von 3300 CHF!” verlangen dann die Menschen und die Wähler. Alle Parteien werden sich konkurrenzieren, wer das höhere Grundeinkommen zahlen kann, bis die Staatsausgaben, die sowieso durch das BGE schon astronomisch hoch sind ins Unermessliche wachsen werden.

    Lassen Sie die Behinderten in Ruhe.
    Kein Grundeinkommen für Menschen, die können!

    • Herr Fenner, haben Sie sich überhaupt die Mühe gemacht, den wirklich kurzen Artikel zu lesen oder sind Sie wirklich schon so verbohrt, dass Sie sich nicht einmal die Mühe machen, auf ein Argument einzugehen?

    • lieber herr fenner,

      so lange behinderung nachzuweisen ist (vgl. hier die z.b. bundesrätliche sehnsucht nach “objektiven kriterien”, die der tatsache widerspricht, dass leid zunächst v.a. subjektiv ist), wird in kauf genommen, dass einem teil der unterstützungsbedürftigen bevölkerung die benötigten unterstützungleistungen verweigert werden.

      und genau aus diesem grund gehört die unterscheidung zwischen leistungsfähigen und -unwilligen dringend abgeschafft, da diese unterscheidung grundsätzlich durch den dadurch aufgebauten rechtfertigungsdruck alle sozialstaatliche leistungen beziehenden menschen prekarisiert (einmal davon abgesehen, dass es bei dieser unterscheidung ohnehin nur darum geht, ein feindbild zu konstruieren, um guten gewissens sozialabbau betreiben zu können).

      üble (und nur scheinbar menschliche) sätze* wie “Das Schicksal der wahren Behinderten ist schon schlimm genug” etwa haben ganz genau diese konsequenz, da sie damit unterstellen, dass nur menschen, denen es sichtbar schlimm geht, behindert sein können (so dass (vermeintliche) iv-bezüger ua deshalb denunziert werden, weil sie ausflüge machen können oder motorradtouren usf).

      selbstbestimmung heisst auch, selber bestimmen zu können, was behinderung/leid ist, was ein grundeinkommen (UND eine massiv grosszügigere iv) effektiv eine notwendigkeit macht.

      * ich empfehle ihnen, bei selbstbestimmung.ch mitzulesen, wo immer wieder erklärt wird, welche steoreotype aussagen dieser art bedienen (schlimm ist nämlich nicht nur, dass sie von “wahren” behinderten reden, sondern behinderung auch als immer nur schlimm denken. mitleid ist paternalistisch und selbstverliebt).

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