>Das "Thüringer Modell"

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Deutscher Ministerpräsident macht einen Vorschlag für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dieter Althaus (CDU) ist Ministerpräsident des Bundeslandes Thüringen.

Dieter Althaus geht von folgender Bestandsaufnahme aus:

Die Würde des Menschen muss gewahrt bleiben. Die Arbeitslosigkeit wächst. Niedriglöhne sind nicht mehr existenzsichernd. Die Sozialleistungen Hartz IV und Arbeitslosengeld II sind stigmatisierend und geben keinen Leistungsanreiz, da ein Zuverdienst fast vollständig eingerechnet wird. Die Menschen wollen arbeiten. Die Schwarzarbeit macht in machen Branchen bis zu 40 % aus. Das Sozialversicherungssystem hält sich in Deutschland nur noch durch eine zusätzliche Steuerfinanzierung von 40 %. Die Sozialversicherungsbeiträge steigen, während die Leistungen sinken. Insbesondere bei den Renten. Die öffentlichen Haushalte sind mit 1,5 Billionen € verschuldet. Die Bürokratie wächst. Der Kontrollaufwand staatlicher Leistungen ist oft höher als die Leistungen. 155 Sozialleistungen werden von 37 verschiedenen Stellen ausgegeben.

Beachten Sie folgende Links des Ministerpräsidenten:

Das solidarische Bürgergeld

Thesen

Fragen und Antworten

Kurze Zusammenfassung:

Das “Thüringer Modell” für ein bedingungsloses Grundeinkommen sieht vor:
– Es steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zu, die mindestens seit zwei Jahren ununterbrochen einen festen Wohnsitz im Land haben.
– Es beträgt 800 € monatlich
– Es beträgt für Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr 500 € monatlich, die an die Eltern ausbezahlt werden.
– Es beinhaltet immer 200 € Krankenkassenbeitrag, der direkt an die Krankenversicherung abgeführt wird. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Es besteht Wettbewerb unter den Krankenkassen bezüglich der angebotenen Leistungen. Es besteht die Möglichkeit der Höherversicherung. Es besteht die Möglichkeit von Beitragserstattungen. Aber es besteht nicht die Möglichkeit eines geringeren Beitrages als 200 € im Monat.
– Einkommen über das Grundeinkommen hinaus bis zu 1600 € unterliegen einem Steuersatz von 50 %.
– Einkommen über das Grundeinkommen hinaus ab 1600 € unterliegen einem Steuersatz von 25 %, wobei das Grundeinkommen dann auf 400 € reduziert wird.
– Ab einem Einkommen von mehr als 2000 € über dem Grundeinkommen greift eine progressive Einkommenssteuer.
– Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen, wie auch die bisherigen Sozialleistungen: Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld usw.
– Personen mit Behinderungen und in besonderen Lebenslagen erhalten einen individuell bedarfsorientierten Zuschlag.
– Menschen ab 67 Jahren erhalten einen Rentenzuschlag.

Die Kosten für dieses solidarische Bürgergeld liegen unter 600 Milliarden € gegenüber jetzt weit über 700 Milliarden € Sozialkosten. Finanziert werden soll das solidarische Bürgergeld und die Zuschläge vor allem durch die 50 % bzw. 25 % Steuern auf das zusätzliche Einkommen. Sowohl in die Staatskasse als auch an die Krankenversicherungen fließt mehr Geld als bisher. Und das noch ungerechnet der Einsparungen an bürokratischem Aufwand.

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