Werden alle Sozialwerke gestrichen?

Wenn jeder den Betrag des Grundeinkommens als bedingungsloses Grundeinkommen erhält, dann muss dieser Betrag nicht mehr in anderen Einkommen enthalten sein. Wer also heute zum Beispiel eine IV Rente von 4000 Franken erhält, der würde bei einem Grundeinkommen in Höhe von 2500 Fragen noch 1500 Franken IV Rente erhalten. Wenn jemand aufgrund einer Behinderung einen monatlichen Betrag von 5500 Franken braucht, dann ändert mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nichts an dem, was er braucht. Er würde wie jeder 2500 Franken Grundeinkommen erhalten. Die IV Zahlung müsste nur noch 3000 Franken betragen. Die AHV würde ganz im bedingungslosen Grundeinkommen aufgehen.

Sozialleistungen und Sozialhilfe wären nur noch da nötig, wo ein nachweislicher Bedarf über die Höhe des Grundeinkommens hinaus vorliegt. Das Prinzip der Sozialleistungen würde also durch das Grundeinkommen nicht abgeschafft. Das Volumen der Sozialleistungen aber wäre wesentlich geringer, und viele einzelne Auszahlungen könnten ganz entfallen. Beratung und Betreuung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen könnten nicht entfallen. Sie könnten zunehmen, weil dafür Kapazitäten frei werden. Die niedrigeren Sozialausgaben führen zu niedrigeren Sozialabgaben und niedrigeren Steuern. Auf private freiwillige Versicherungen hat das Grundeinkommen keine direkte Auswirkung.

Der Vorteil durch das bedingungslose Grundeinkommen wäre, dass die Sozialleistungen zu vereinfachen wären und sich leichter an die tatsächlichen Notwendigkeiten anpassen könnten. Die Verkettung von Sozialleistungen und Arbeitsplatzvermittlung könnte aufgegeben werden, wo sie kontraproduktiv, nicht sinnvoll und nicht gewünscht ist. Das Grundrecht auf Leben unterläge nicht mehr der Beurteilung durch Ärzte und Angestellte der Sozialverwaltung.

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
Wir wird das Grundeinkommen finanziert?  /  Wer arbeitet dann noch?  /  Kommen dann alle Ausländer?  /  Werden die Sozialwerke gestrichen?  /  Glossar der Missverständnisse

Comments

  1. Ich möchte den IV Rentner sehen, der CHF 4’000.– bekommt! Natürlich kommt es zu einem sozial Abbau und zwar zu einem Massiven. Wenn nicht durch die Initiative, dann doch durchs Parlament. Und ältere Leute würden länger Arbeiten, da sie nachher nur noch von CHF 2’500.– Leben müssten.

  2. Ich warte auch auf die Antwort, was mit einem zukünftigen Rentner geschehen soll, der schon 40 Jahre AHV bezahlt hat und in wenigen Jahren seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte. Hat er dann alles für nichts bezahlt?

  3. Wie sieht es denn mit dem Grundeinkommen aus, wenn ein Schweizer im Alter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Steht es ihm nach wie vor zu oder steht er dann vor sehr, sehr wenig?

    • Das war auch meine frage. Bin gespannt ob jemand antwortet
      Was passiert mit schweizern die auswandern? Ich zb mit 48 jahren. Zahle aber brav meine ahv beiträge weiterhin ein.

  4. Was passiert mit der Rente, angenommen ich möchte als Rentner in einem anderen Land Leben und habe keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz!! Habe ich dann 44 Jahre in die AHV einbezahlt und erhalte nichts mehr?? Oder was passiert mit den Schweizer Rentnern die jetzt schon im Ausland leben!!

  5. Was brauchen wir zum Leben?
    einen Buchhalter?
    eine Juristin?
    eine Psychiaterin?
    Warum müssen wir in einem so schönen Land in der Bürokratie ersticken. Es wird Zeit, die “Wasserköpfe” dieser Entwicklung in die Wüste zu schicken……..
    Gehen wir mit dem BGE auf mehr Lebensqualität zu und geben mehr Menschen eine Chance nicht an der heutigen Normalität zu zerbrechen.

  6. Vor allem die Sozialfirmen die refinanziert werden von der AHV IV ALV u.s.w. diese sollen verschwinden genauso schnell wie diese gekommen sind , entweder Lohnarbeit oder gar keine Arbeit. Geld ist genug da und wer dass Gegenteil behauptet kann nicht damit umgehen.

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