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  1. Grundeinkommen in die Verfassung(en) ! JETZT!

    Zur Klarstellung, dass die Garantie der Menschenwürde auch darin besteht, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu gewährleisten, lohnt eine Ergänzung der Verfassungen!
    Nicht nur in der Schweiz, auch in D, der EU und weltweit.
    Die Referfendums-Praxis in der Schweiz wird zunehmend problematisch, zB durch Instrumentalisierung dieser Entscheide durch Parteien (NZZ) etc..
    Da ist eine 2. Kammer, ein Bürgersenat das zeitgemäße Instrument, um direkte demokratie dauerhaft und nachhaltig durchzusetzen. Dieses neue Staatsorgan lässt sich in D wohl nur durch eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung im noch laufenden EURO/EZB-Verfahren durchsetzen. Ich bin einer der Beschwerdeführer. Oder per Bürger-Verfassungskonvent (-rat): http://ob-in-spe.de >Bürgersenat etc.. Weitere Aufgaben dieses Organs gemäss Artikel 20 GG (“besondere Organe”: Neuinterpretation durch mich im BVerfG-Verfahren) sind zB: Reduzierung der Bundesländer von derzeit 16 auf etwa 7, Einführung einer Monetative etc..
    Bei der Europawahl wurde Rechte stark gemacht von Protest- und Frustwählern. Deren Frust hat gute Gründe. Siehe etwa: “Die geplünderte Demokratie – Die Geschäfte des politischen Kartells” (2014).
    Die “Logik des europäischen Traums” (Johannes Heinrichs 2014) legt neue Staatsorgane wie einen permanenten Bürger-Verfassungsrat und Bürgersenate nahe. Angesichts der überall zu beobachtenden Partein-Oligarchien gehe ich sogar von einer verfassungsrechtlichen Pflicht aus, diese Organe jetzt zu schaffen. Als 2. Standbein der repräsentativen Demokratie: CH / D / EU / Ukraine / Ägypten / Russland / China / USA / UNO etc..
    Wer jetzt nicht solche neuen Organe fördert/durchzusetzen hilft, bewirkt quasi ein (weiteres) Erstarken von Rechten. Das Ventil Protestwahl entfällt nämlich weitgehend, wenn die BürgerInnen sich per Bürgersenat (besser) vertreten wissen. Das Grundgesetz bestimmt ohnehin nur eine “Mitwirkung” der Parteien an der politischen Willensbildung. Nicht deren Instrumentalisierung, Mediatisierung und Oligarchisierung!
    Art 38 (1) GG als Demokratie-Grundrecht (EURO-Verfahren) in Verbindung mit Artikel 20 (besondere Organe), Artikel 21 (eben erwähnt) und Artikel 146 GG (Verfassungs v o l k sentscheid.

    Venceremos!
    Aloha!
    Namaste!
    Ciao!

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